Warum sollte ich mich freiwillig engagieren?
Jedes Engagement bietet die Möglichkeit, sich persönlich weiterzuentwickeln und durch eigenes, aktives Tun etwas gesellschaftlich zu bewirken.Es findet stets ein horizonterweiternder Austausch mit Menschen statt. So werden neue soziale Verbindungen geknüpft. Ferner hilft ein Engagement dabei, Neues auszuprobieren, seine Freizeit mit Sinn zu füllen und das eigene Umfeld besser kennenzulernen. Zu guter Letzt: Durch ein Engagement lernt man auf einfachen, aber eindrücklichen Weg, was es heißt, für andere, aber auch für sich Verantwortung zu übernehmen.
Wie finde ich das passende Engagement?
Fragen Sie sich im ersten Schritt selbst, was Sie gerne machen möchten. Als Unterstützung haben wir eine Liste mit verschiedenen Fragen angelegt. Treten Sie zusätzlich gerne in Kontakt mit Personen, die sich bereits engagieren und profitieren Sie von deren Erfahrungen. Schließlich können Sie unsere Engagement-Datenbank nutzen und dort passende Angebote für sich finden. Auch in unserem Erstgespräch mit Ihnen helfen wir gerne dabei, auf Grundlage Ihrer Interessen und Wünsche das passende Engagement zu finden.
Ich habe bereits ein Angebot für ein Engagement gefunden; was ist jetzt zu tun?
Wenn Sie bereits über unsere Engagement-Datenbank oder unsere Kanäle wie unsere Website, Social Media oder Zeitungsartikel etwas Passendes gefunden haben, laden wir Sie zu einem Erstgespräch ein. Dort werden alle weiteren Details und Rahmenbedingungen geklärt.
Sind bestimmte Voraussetzungen für ein Engagement nötig?
Wichtig sind vor allem Ihr persönliches Interesse für eine Sache, vorhandene Zeit, Zuverlässigkeit und Offenheit. Werden für Tätigkeiten besondere Fähigkeiten und Kenntnisse benötigt, werden Sie gezielt darüber informiert. Das Freiwilligen-Zentrum und Einrichtungen, in die wir vermitteln, bieten verschiedene Fortbildungen an. Das heißt: In allen Fällen werden Sie bestens auf Ihr Engagement vorbereit.
Brauche ich ein Führungszeugnis und einen Masernschutz?
Freiwillige, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind, benötigen in der Regel ein erweitertes Führungszeugnis. Auch für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung ist normalerweise die Vorlage eines Führungszeugnisses notwendig.
Wenn ein Führungszeugnis Voraussetzung ist, erhalten Sie von uns oder von der Organisation, für die Sie tätig werden möchten, ein ausgefülltes Formular, das Sie mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass beim zuständigen Bürgerbüro einreichen müssen. Das Führungszeugnis wird Ihnen per Post zugestellt und Sie zeigen es uns oder bei der Organisation vor. Für Ehrenamtliche wird das Führungszeugnis kostenfrei ausgestellt.
Für Tätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich ist darüber hinaus ein Nachweis des Masernschutzes nötig. Je nach fall genügt dabei die Vorlage des Impfausweises oder eines ärztlichen Zeugnisses.
Muss ich mich regelmäßig engagieren?
Nicht alle können oder möchten sich regelmäßig engagieren. Deshalb gibt es viele Möglichkeiten – von mehrmals in der Woche bis einmal im Monat oder auch gelegentlich bei bestimmten Veranstaltungen oder Aktionstagen. Wir beraten Sie gerne zu Engagementmöglichkeiten, die zu Ihren zeitlichen Vorstellungen passen.
Kommen Kosten auf mich zu? Werden Fahrtkosten erstattet?
Im Rahmen des Engagements können Kosten entstehen, z. B. für Telefonate, Materialverbrauch oder Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die meisten Organisationen versuchen ihren Freiwilligen die entstandenen Unkosten zu erstatten.
Die Erstattung von Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der freiwilligen Tätigkeit entstehen, liegt in der Verantwortung der Einrichtung, für die die Ehrenamtlichen tätig sind. Art und Umfang der Erstattung hängen von den finanziellen Möglichkeiten der Organisation ab und fallen deshalb sehr unterschiedlich aus. Leider sind Erstattungen nicht immer möglich.
Die Frage, ob und in welchem Umfang entstandene Kosten erstattet werden, sollte daher im Erstgespräch geklärt werden.
Bekomme ich einen Nachweis für mein Engagement?
Der Nachweis über bürgerschaftliches Engagement kann in vielen Situationen hilfreich sein und ist besonders in Bewerbungsunterlagen ein Pluspunkt. Er wird von der Organisation, in der man sich engagiert, ausgestellt und dokumentiert, was ehrenamtlich geleistet wurde und wie es die Einrichtung bereichert hat.
Darf ich mich engagieren, wenn ich arbeitslos bin?
Arbeitslosigkeit schließt ein bürgerschaftliches Engagement nicht aus, auch wenn Leistungen nach dem SGB III bezogen werden. Voraussetzung ist, dass eine eventuelle berufliche Wiedereingliederung nicht behindert wird. Bei allen Sozialbezügen sollte gegebenenfalls die Arbeitsvermittlung informiert werden, um Nachteile durch Schwarzarbeitsanzeigen/Leistungsverlust zu vermeiden
Inwiefern bin ich während meines Engagements versichert?
Es gibt insbesondere zwei Versicherungen, die bei bürgerschaftlich Engagierten gewährleistet sein sollten:
Die Haftpflichtversicherung schützt gegen finanzielle Risiken, die aus dem Schaden, den Engagierte anderen Personen oder Gegenständen zufügen, entstehen können.
Die Unfallversicherung schützt gegen Risiken, die aus den Folgen von Unfällen der Engagierten entstehen können.
Für beide Versicherungen sind in der Regel die Einrichtungen verantwortlich, in denen man sich engagiert. Seit 2007 stellt zudem der Freistaat Bayern sicher, dass Ehrenamtliche bei ihrem Engagement keine Nachteile erleiden, wenn sie selbst keinen entsprechenden Versicherungsschutz haben. Die Bayerische Ehrenamtsversicherung besteht aus einer Haftpflicht- und einer Unfallversicherung. Dieser Versicherungsschutz richtet sich vor allem an ehrenamtlich Tätige in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen, zum Beispiel freien Initiativen oder nicht eingetragenen Vereinen.
Trotzdem ist es ratsam, sich im Erstgespräch mit den Ansprechpersonen vor Ort nach den Bedingungen zu erkundigen.
